KfW-Förderung für Haustüren: Erneuern wird belohnt
Tauschen Sie Ihre Haustür aus oder lassen Sie für Ihr neues Heim eine neue Tür einbauen, belohnt das die KfW mit einem Zuschuss oder Kredit.
Erfahren Sie, welchen Anforderungen Sie für die Bewilligung von Fördermitteln nachkommen müssen.
Voraussetzungen & Anforderungen für eine KfW-Förderung für Haustüren
Die gute Nachricht vorab: Sie erhalten Fördermittel seitens der KfW – gleich, ob Sie die bestehende Haustür Ihres Altbaus austauschen, erneuern oder eine Eingangstür für Ihren Neubau planen.
Beantragen Sie die KfW-Förderung aber in jedem Fall vor Beginn der Sanierungsmaßnahmen oder Einbauten.
Zu den Anforderungen:
Als Privateigentümer, Ersterwerber oder als Privatperson einer Wohnungseigentümergemeinschaft von einer Wohnung sowie von Ein- und Zweifamilienhäusern sind Sie befugt Anträge auf Zuschüsse und/oder Kredite der KfW zu stellen.
Die KfW fördert Einzelmaßnahmen sowie Komplettsanierungen. Ein Fachbetrieb muss die Sanierungsmaßnahmen umsetzen.
Für die Bewilligung des Zuschusses KfW 430 muss der Bauantrag bzw. Baubeginn vor dem 01.02.2002 stattgefunden haben.
Nur wenn Sie einen Energieeffizienzxperten zur Beratung hinzuziehen, können Sie KfW-Förderungen beantragen und erhalten.
Der U-Wert der neuen Haustür darf je nach Förderprogramm höchstens bei 1,3 W/(m²K) liegen. Wie bei den Fenstern muss zudem der U-Wert (Dämmwert) des Mauerwerks besser (d.h. kleiner) sein als jener der Haustür. Ist dies nicht der Fall, besteht ein Risiko für Tauwasserbildung an den Außenwänden. Möchten Sie Fördermittel im Rahmen des Einbruchschutz-Förderprogramms beantragen, muss die Haustür der Widerstandsklasse RC2 oder besser entsprechen.
Profitieren Sie bei diesen Maßnahmen von finanzieller Unterstützung
- Einbau neuer Haus-, Wohnungs- und Nebeneingangstüren
- Austausch von Haus-, Wohnungs- und Nebeneingangstüren
- Erneuerung von energetisch relevanten Türen
- Bei Mehrfamilienhäusern: Erneuerung von Türen / Bodenklappen zum unbeheizten Treppenhaus, Keller oder Dachboden
- Neuverglasung der Außentür
- Überarbeitung der Türrahmen
- Herstellung von Gang- und Schließbarkeit der Tür
- Verbesserung der Fugen- und Schlagregendichtheit
- Elektroarbeiten für elektrisch betriebene Türen
- Einbau einbruchhemmender Haus-, Wohnungs- und Nebeneingangstüren der Widerstandsklasse RC2 oder besser
- Einbau von Nachrüstsystemen für Haus-, Wohnungs- und Nebeneingangstüren
- Folgearbeiten an angrenzenden Bauteilen
- Baugebundene Bedienungs- und Antriebssysteme für Türen
- Elektroarbeiten, zum Beispiel Verlegung von Steckdosen und Einbau zusätzlicher Steckdosen
- Intelligente Türsysteme mit personalisierten Zutrittsrechten
- …
Auch den Einbau oder die Erneuerung von Fenstern fördert die KfW.
Kredit oder Zuschuss für Ihre Eingangstür: Diese Optionen stehen Ihnen zur Verfügung
Eine KfW-Förderung für Ihre Außentüren können Sie als günstigen Kredit und/oder Zuschuss beantragen. Folgende Optionen stammen aus verschiedenen Förderprogrammen (Energieeffizient sanieren, Altersgerecht Umbauen,..) und können teils miteinander kombiniert werden (Kredit + Zuschuss):
1. Kredit Energieeffizient Sanieren ( 151 oder 152)
- Förderkredit mit 0,75% p.a. Sollzins
- Komplette Sanierung oder einzelne Maßnahmen
- Bis zu 120.000 € für die Sanierung zum KfW-Effizienzhaus
- Bis zu 50.000 € für Einzelmaßnahmen
- Bis zu 48.000 € Tilgungszuschuss
- Auch für Käufer von saniertem Wohnraum
- Kombinierbar mit Zuschuss 431
Achtung: Die Fördermittel sind erschöpft, es können vorerst keine Anträge mehr für 151 oder 152 gestellt werden.
2. Zuschuss Energieeffizient Sanieren ( 430)
- Komplette Sanierung oder einzelne Maßnahmen
- Zuschuss bis zu 48.000 € für die Sanierung zum KfW-Effizienzhaus
- Zuschuss bis zu 10.000 € für Einzelmaßnahmen
- Für private Eigentümer oder Käufer von saniertem Wohnraum
- Kombinierbar mit Zuschuss 431
Achtung: Die Fördermittel sind erschöpft, es können vorerst keine Anträge mehr für 430 gestellt werden.
3. Zuschuss Baubegleitung Energieeffizient Bauen und Sanieren ( 431)
- Planung und Baubegleitung durch Energieeffizienzexperten
- Bis zu 4.000 €
- 50 % Kostenübernahme für einen Energieeffizienzberater
- Für alle, die Wohnraum energieeffizient sanieren oder neu bauen
- Nur in Kombination mit den Förderprodukten 151, 152 , 430 oder 153 nutzbar
Achtung: Die Fördermittel sind erschöpft, es können vorerst keine Anträge mehr für 431 gestellt werden.
4. Kredit Altersgerecht Umbauen (159)
- Maßnahmen um Barrieren in Wohnung reduzieren und Einbruchschutz zu erhöhen
- Kredit bis zu 50.000 €
- Förderkredit ab 0,78 % effektiver Jahreszins
- Altersunabhängig
- Auch für Käufer von umgebauten Wohnraum
5. Zuschuss Barrierereduzierung (455-B)
- Maßnahmen um Barrieren in Wohnung reduzieren und mehr Wohnkomfort zu schaffen
- Zuschuss bis zu 6.250 €
- Altersunabhängig
- Auch für Käufer von umgebauten Wohnraum
Achtung: Die Fördermittel sind erschöpft, es können vorerst keine Anträge mehr für 455-B gestellt werden.
6. Zuschuss Einbruchschutz (455-E)
- Maßnahmen zum Schutz vor Einbrüchen
- Zuschuss bis zu 1.600 €
- Für Eigentümer und Mieter
Achtung: Die Fördermittel sind erschöpft, es können vorerst keine Anträge mehr für 455-E gestellt werden.
Stand: August 2022, alle Angaben ohne Gewähr
So beantragen Sie KfW-Förderung für Ihre Haustür
- Energieeffizienzexperten einbinden
Der Experte für Energieeffizienz berät Sie über die passenden und aufeinander abgestimmten Sanierungsmaßnahmen für Ihr Gebäude, prüft ob diese technisch förderfähig sind und erstellt die „Bestätigung zum Antrag“ (BzA).
- Zuschuss beantragen
Den Zuschuss oder Kredit beantragen Sie unter www.kfw.de/zuschussportal mit der Identifikationsnummer Ihrer „Bestätigung zum Antrag“ (BzA-ID).
- Sanierung durchführen
Nach Erhalt der Antwort können Sie sofort mit der Sanierung beginnen. Ihr Energieeffizienzexperte erstellt nach Abschluss der Maßnahmen die „Bestätigung nach Durchführung“ (BnD).
- Zuschuss erhalten
Zur Auszahlung ist Ihre Identifizierung und die Angabe der Identifikationsnummer Ihrer „Bestätigung nach Durchführung“ (BnD-ID) erforderlich.
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Notwendig für die Bewilligung Ihres Antrags: Der Energieberater
Die KfW-Bedingung, einen Energieberater hinzuziehen zu müssen, wirkt auf den ersten Blick wie eine zusätzliche finanzielle Belastung. Tatsächlich erspart Ihnen der Energieberater jedoch mehr Kosten und Zeit als gedacht.
Einen Altbau zu sanieren oder einen Neubau zu organisieren, ist ein Mammutprojekt. Um KfW-Fördermittel und die entsprechende Finanzspritze zu erhalten, müssen Sie zusätzlich auch noch – in der Regel ohne Fachwissen – Sorge tragen, dass energetische oder anderweitige Standards erfüllt werden. Und zwar so, dass die KfW diese Maßnahmen abnickt.
Mit der verpflichtenden Einbindung eines Experten möchte die KfW sicherstellen, dass die Maßnahmen erfolgreich verlaufen und die Investitionen nicht vergebens sind.
Der Energieeffizienzexperte unterstützt Sie ab der Beantragung der Fördermittel über Beginn bis zur Umsetzung der Maßnahmen. Er berät Sie, welche Maßnahmen Ihre Immobilie (energetisch) aufwerten können, hilft Ihnen beim Antrag zur KfW-Förderung und prüft die Arbeiten auf korrekte – KfW-Förderung entsprechende – Umsetzung.
Beratungskosten sparen: Beantragen Sie die Bezuschussung der Beratungskosten für Ihren Energieberater. Sie können hierbei gemäß Förderprodukt 431 bis zu 50 % (und max. 4.000 €) einsparen. Aber Achtung: Die Fördermittel sind 2022 erschöpft, es können vorerst keine Anträge mehr für 431 gestellt werden.
Folgendes Formular listet Ihnen passende Energieberater in Ihrer unmittelbaren Umgebung auf.
Entweder KfW-Förderung oder Steuerboni
Möchten Sie sich finanzielle Unterstützung in Form von Fördermitteln holen, müssen Sie sich zwischen zwei Optionen entscheiden: die KfW-Förderung oder einen Steuerbonus über die Einkommenssteuererklärung.
Weiterhin ist die KfW-Förderung, die Sie bewilligt bekommen, nicht steuerlich absetzbar.
Ihr Vorteil: Kosten für Sanierungsmaßnahmen können Sie auch noch nach Beginn oder Ende der Arbeiten steuerlich absetzen. Bis zu 20 % der Kosten – bis zu 40.000 € – können Sie verteilt über drei Jahre absetzen.
Entscheiden Sie sich für den Steuerbonus, können Sie auch auf den Energieberater verzichten.
Um die Kosten absetzen zu dürfen, müssen Sie die betreffende Immobilie selbst nutzen. Das Gebäude muss bei Start der Sanierungsmaßnahmen mindestens 10 Jahre alt sein. Selbstverständlich dürfen die Aufwände nicht bereits über eine “Steuerermäßigung von Handwerkerleistungen” geltend gemacht worden sein.
Häufig gestellte Fragen
Was “macht” die KfW?
Hinter der “KfW” steckt die “Kreditanstalt für Wiederaufbau”. Sie ist weltweit die größte nationale Förderbank – in Deutschland ist sie die drittgrößte Bank.
Der staatliche Förderer vergibt Kredite oder Zuschüsse an Antragsteller für die Umsetzung von energieeffizienten Sanierungsmaßnahmen oder Neubauten.
Wie hoch fallen KfW-Fördermittel aus?
Wie hoch die KfW-Förderung in Ihrem Fall ausfällt, ist davon abhängig, welche Sanierungsmaßnahmen Sie umsetzen möchten und wie viel Sie bereit sind, in diese zu investieren. Je höher die Investition, desto höher fällt in der Regel die Bezuschussung bzw. der vergünstigte Kredit aus. Beachten Sie jedoch die Maximalbeträge – für die Sanierung zum KfW-Effizienzhaus können Sie bis zu 120.000 € erhalten.
Die Haustür ist bereits ersetzt – kann ich die KfW Förderung auch nachträglich beantragen?
Nein, nachträglich können Sie von der KfW keine Fördermittel beantragen. Beantragen Sie die KfW-Förderung unbedingt vor der Sanierungsmaßnahme und warten Sie auch die positive Rückmeldung selbiger ab.
Ist es dafür schon zu spät, können Sie alternativ die Kosten, die im Rahmen der Maßnahmen angefallen sind, steuerlich absetzen.