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BAFA Förderung Fenster

BAFA Förderung für Fenster: Zuschuss erhalten

Sie möchten Ihre Fenster austauschen? Über die BAFA können Sie pro Wohneinheit bis zu 12.000 € Förderung erhalten.

Wer ist die “BAFA”?

“BAFA” steht für “Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle”. Hierbei handelt es sich um eine Einrichtung der Regierung – genauer: die Bundesoberbehörde des Ministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz.

Neben anderen Aufgaben zur Ausfuhrkontrolle und Einfuhrregelungen fördert die BAFA energieeffiziente Techniken sowie Maßnahmen zur Energieeinsparung. So auch den Einbau energieeffizienter Fenster oder den Austausch alter Fenster.

Hierzu stellt seit 2021 die BAFA die Fensterförderung “Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen” (BEG EM) zur Verfügung.

Ablauf bei BAFA Förderungen für Fenster: Antrag stellen

  1. Sie ziehen einen Energieberater zu Rate (dieser ist für die Förderung Pflicht), mit welchem Sie erörtern, welche Maßnahmen sich für Sie lohnen und konfigurieren die Fenster Ihrer Wahl.
    Um einen Zuschuss von der BAFA zu erhalten, müssen Sie einen zertifizierten Energieberater hinzuziehen. Dieser erstellt für Sie einen technische Projektbeschreibung (TPB), die Sie zwingend für den Antrag auf BAFA Förderung benötigen.
    Sie können allerdings nicht nur die TPB, sondern den gesamten Förderantrag durch den Energieberater durchführen lassen. Dies wird seitens der BAFA empfohlen.
    Einen Energieeffizienzexperten in Ihrer Nähe können Sie über folgendes Formular finden.
  1. Sie lassen sich ein Angebot vom Fachbetrieb Ihrer Wahl erstellen.
    Nachdem Sie sich mit Ihrem Energieberater bezüglich der Fenstermaßnahmen abgestimmt haben, lassen Sie sich ein Angebot erstellen. Eine Beauftragung des Unternehmens darf erst nach Bewilligung des Antrags bei der BAFA erfolgen. 
  1. Sie beantragen den Zuschuss über den Energieberater bei der BAFA.
    Haben Sie sich für ein Angebot entschieden, beantragt Ihr Energieberater den Zuschuss bei der BAFA über das entsprechende Formular. Informationen zur Antragstellung finden sich auf dem Portal der BAFA.
  1. Die BAFA prüft den von Ihnen eingereichten Antrag.
    Nachdem Ihr Antrag bei der BAFA eingegangen ist, heißt es für Sie geduldig sein und warten. Die BAFA prüft Ihren Antrag und meldet sich im Anschluss schriftlich bei Ihnen mit einer Freigabe. 
  2. Bestätigt die BAFA die Förderung, beauftragen Sie den Fenstermonteur Ihrer Wahl.
    Nachdem Sie die schriftliche Bestätigung Ihres Antrags von der BAFA erhalten haben, können Sie den Fachbetrieb Ihrer Wahl offiziell beauftragen. 
  1. Im Anschluss muss die Rechnung bei der BAFA eingereicht werden.
    Nachdem Sie die Rechnung vom Fachbetrieb erhalten haben, müssen Sie diese zeitnah bei der BAFA einreichen. Ohne Rechnung können keine Fördermittel ausgezahlt werden. 
  1. Sie erhalten den Zuschuss.
    Ist die Rechnung bei der BAFA eingegangen und wurde diese geprüft, werden Ihre Fördermittel ausgezahlt. Dies kann nach Einreichen des Nachweises 15 bis 25 Wochen Zeit in Anspruch nehmen. 

Voraussetzungen für eine BAFA-Förderung für Fenster

Wie bei fast allen Behörden sind Fördergelder an bestimmte Voraussetzungen geknüpft. 

In Kürze – die Voraussetzungen für eine BAFA Förderung für Fenster sind:

  • Die neuen Fenster müssen einen U-Wert von < 0,95 W/(m²K) vorweisen.
  • Die Investitionssumme muss zwischen 2.000 € und 60.000 € brutto pro Wohneinheit liegen.
  • Ein Energieberater muss für die Planung hinzugezogen werden.
  • Die Umsetzung muss durch einen Fachbetrieb erfolgen.

Wer ist antragsberechtigt?

Antragsberechtigt sind Privatleute, Hauseigentümer, Unternehmen, gemeinnützige Organisationen, Wohnungseigentümergemeinschaften etc.
Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich bei Ihrem Objekt um ein Ein- oder Mehrfamilienhaus handelt. Ebenso ist das Alter Ihres Hauses für einen BAFA Förderantrag nicht relevant.

Was wird gefördert?

Gefördert werden ausschließlich Investitionsvorhaben, die in Deutschland durchgeführt werden. Außerdem muss die geförderte Maßnahme zu einer Verbesserung des energetischen Niveaus des Gebäudes beitragen.
Unter anderem wird der Einbau neuer sowie der Austausch von Fenstern gefördert – somit ist die Förderung im Altbau wie im Neubau möglich.
Welche Maßnahmen explizit gefördert werden, können Sie im Abschnitt “Welche Einzelmaßnahmen werden gefördert?” einsehen.

Welche technischen Mindestanforderungen müssen gegeben sein?

Ihre neuen Fenster müssen über einen U-Wert von < 0,95 W/(m²K) oder niedriger verfügen. Andernfalls ist eine Förderung durch die BAFA nicht möglich. Meist erfüllen zweifachverglaste Fenster diese Anforderungen nicht.

Welche Mitwirkenden werden vorausgesetzt?

Für die Beantragung der Fenster-Förderung benötigen Sie eine technische Projektbeschreibung (TPB). Diese muss vom Energieberater (Energieeffizienzexperte) erstellt werden. Die Umsetzung muss durch einen Fensterfachbetrieb erfolgen. Die Beauftragung des Unternehmens darf erst nach positiver Bewilligung des Förderantrags erfolgen. Eine Förderung im Nachhinein ist nicht möglich.

Welche Form der Fensterförderung erhalte ich seitens der BAFA?

Die BAFA unterstützt Sie mit Fördermitteln, indem sie sich an den Sanierungskosten beteiligt.
Hierbei handelt es sich anders als bei der KfW-Förderung nicht um einen Kredit, sondern ausschließlich um einen Zuschuss. 

Wie viel wird gefördert?

Die BAFA erstattet ca. 15 % der gesamten Sanierungskosten. Die Förderung von Kosten zwischen mindestens 2.000 € und maximal 60.000 € brutto können beantragt werden. 
Weiterhin können noch zusätzliche 5 % gefördert werden, wenn ein individueller Sanierungsfahrplan bzw. iSFP-Bonus gegeben ist.

Der iSFP Bonus ist vom iSFP Plan,  welcher vom Energieberater erstellt wird, abhängig. Der Plan zeigt, welche Sanierungsmaßnahmen an Ihrem Gebäude durchgeführt werden können und welche Maßnahmen über das höchste Potential zum Energiesparen verfügen.

Im Jahr können maximal 60.000 € pro Wohneinheit und maximal 600.000 € Investitionskosten pro Gebäude zur Förderung eingereicht werden.

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Welche Einzelmaßnahmen werden gefördert?

  • Einbau neuer Fenster oder Fenstertüren
  • Austausch von Fenstern
  • Neuverglasung von Fenstern
  • Überarbeitung von Fensterrahmen
  • Herstellung von Gang- und Schließbarkeit der Fenster
  • Schlagregenschutz
  • Maßnahmen zum Schutz vor Wetter- bzw. Klimaextremen
  • Einbau und Erneuerung von Dichtungen
  • Einbau und Erneuerung von Fensterlüftern
  • Austausch von Glasbausteinen durch neue Fenster
  • Einbau und Erneuerung von Fensterbänken
  • Einbau und Erneuerung von Rollladen
  • Einbau und Dämmung von Rollladenkästen
  • Notwendige Putz- und Malerarbeiten im Fensterbereich 
  • Einbruchhemmende Fenster und Fenstertüren der Widerstandsklasse RC2 oder besser
  • Maßnahmen zur Wärmebrückenreduktion
  • Pilzkopfverriegelungen
  • Einbau und Erneuerung von außenliegenden oder zwischen den Scheiben liegenden Sonnenschutzvorrichtungen
  • Drehgehemmte Fenstergriffe
  • Sicherheitsverglasung
  • Verdeckt liegende Profilzylinder

Die gesamte Auflistung der Einzelmaßnahmen zur BEG finden Sie im Infoblatt.

BAFA oder Steuerboni – was lohnt sich mehr?

Bei besonders teuren und umfassenden Sanierungsmaßnahmen, die auf einmal an Ihrem Objekt durchgeführt werden, lohnt es sich tendenziell eher, die BAFA Förderung in Anspruch zu nehmen.

Sanieren Sie Ihr Haus Schritt für Schritt (beispielsweise Fenster für Fenster) über Jahre hinweg, kann häufig der Steuerbonus vielversprechender sein.
Der Steuerbonus kann nachträglich beantragt werden und ggf. einen etwas geringeren bürokratischen Aufwand bedeuten.
Auch wenn Sie die von der BAFA geforderten Anforderungen nicht erfüllen, können Sie stattdessen den Steuerbonus in Anspruch nehmen.

Was sich für Sie speziell anbietet, sollten Sie ausführlich mit Ihrem Energieberater ergründen.

Häufig gestellte Fragen

Wie hoch fällt die BAFA-Förderung voraussichtlich für meine Fenster aus?

Wie oben beschrieben, können Sie mit 15 % Förderung der Sanierungskosten rechnen. Das kann bei einer Obergrenze von einreichbaren Kosten über 60.000 € 9.000 € Erstattung bedeuten. Wenn Sie vom iSFP-Bonus Gebrauch machen, kommen noch zusätzlich 5 % hinzu. Das wäre dann bei 60.000 € Kosten nicht mehr nur eine Ersparnis von 9.000 €, sondern 12.000 €.

Wie lange dauert die Auszahlung?

Ein Zuschuss in Form von Fördergeldern wird im Gegensatz zum Bankdarlehen stets erst nach Abschluss des Projekts ausgezahlt.
Die BAFA benötigt zwischen dem Einreichen des Verwendungsnachweises und der Auszahlung der Fördermittel i.d.R. zwischen 15 und 25 Wochen.

Wo finde ich einen Energieberater für BAFA Förderung?

Ohne Energieberater können keine BAFA Fördergelder beantragt werden. Den richtigen Experten können Sie über folgendes Formular ausfindig machen.

Müssen alle Fenster getauscht werden?

Nein, für die BAFA Fenster Förderung müssen nicht alle Fenster in Ihrem Gebäude ausgetauscht werden. Es wird allerdings ein Mindestkosteneinsatz von 2.000 € gefordert.

Wird auch für denkmalgeschützte Gebäude der Austausch von Fenstern gefördert?

Auch bei denkmalgeschützten Gebäuden fördert die BAFA die Erneuerung von Fenstern. Hier liegt der zugelassene U-Wert etwas höher – statt bei 0,95 bei 1,4 W/m²K.

Warum sollte ich nicht die Förderung bei der KfW beantragen?

Auch eine Förderung durch die KfW kann eine Option sein. Hier gilt es jedoch zu beachten, welche passenden Programme noch angeboten werden, da viele geschlossen wurden. Im Zweifelsfall sollten Sie sich mit Ihrem Energieberater dazu abstimmen.

Über den Autor

Andreas ist Vertriebsleiter bei Finstral in Deutschland und kennt alle typischen Fragen und Herausforderungen von Interessenten vor dem Fensterkauf. Neben dem persönlichen Kundenkontakt faszinieren ihn auch neue Trends und Ideen, um die vielen Aspekte der Fensterwelt digital zu vermitteln.
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